AGB

1.  Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

 

 

2.  Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass jemand unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt.

 

 

3.  Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie die Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

 

 

4.  Wir erklären, dass wir die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns bearbeiten werden und alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.

 

 

5.  Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle unsere Mitteilungen und Unterlagen streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von unseren Mitteilungen oder auch nur der Adresse, und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an uns die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es unsererseits eines Schadensnachweises bedarf.

 

 

6.  Bitte beachten Sie, dass uns unsere Klienten häufig sowohl aus Gründen der Diskretion, als auch der Zeitersparnis beauftragen. Eine Kontaktaufnahme sollte deswegen, auch in Ihrem Interesse, grundsätzlich nur über uns erfolgen.

 

 

7.  Auf Anfrage teilen wir den jeweiligen Eigentümer mit.

 

 

8.  Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind uns sofort bekanntzugeben.

 

 

9.  Falls dem Auftraggeber die durch uns nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er uns dies binnen einer Woche unter Beifügung des Nachweises schriftlich zur Kenntnis bringen. Im anderen Fall kann er sich auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.

 

 

10.  Bei Alleinaufträgen ist etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision gemäß den Geschäftsbedingungen an uns zu entrichten.

 

 

11.  Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu werden.

 

 

12.  Bis auf Widerruf dürfen weitere Objektangebote zugesandt werden. Für alle zukünftig von uns nachgewiesenen Objekte gelten die gleichen Bedingungen.

 

 

13.  Provisionsanspruch entsteht:

 

Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Abschlusses verdient, fällig und zahlbar.

 

 

Sofern keine Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze

 

 

I.)  Bei Kaufverträgen:

 

Im Inland 3 % (bei Objektwert unter € 60.000,- beträgt die Mindestprovision € 1.800,-).

 

Im Ausland 3,9 % (bei Objektwert unter € 60.000,- beträgt die Mindestprovision € 2.340,-).

 

 

II.)  Bei Miet- und Pachtverträgen:

 

Im privaten Bereich zwei Monatsmieten, bezogen auf die Nettomiete; im gewerblichen Bereich bei einer Mietdauer von unter fünf Jahren zwei Monatsmieten; bei einer Mietdauer ab fünf Jahre drei Monatsmieten, bezogen auf die Bruttomiete abzüglich der Energiekosten. Optionen verlängern die Mietdauer entsprechend.

 

 

III.)  Bei Verträgen von Grundstücken auf Erbpacht:

 

3 % auf den Kapitalisierungsanteil zuzüglich sechs Nettomonatspachten.

 

 

IV.)  Im Übrigen gelten die ortsüblichen Provisionssätze.

 

 

14.  Der Provisionsberechnung wird stets der gesamte Wirtschaftswert des Vertrages unter Einschluss aller damit zusammenhängenden Nebenabreden zugrunde gelegt. Mit der Provisionszahlung wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % zusätzlich fällig (nicht bei Auslandsgeschäften).

 

 

15.  Kommt bei Auslandsgeschäften ein nicht notarieller Vor- oder Hauptvertrag (Kaufversprechen oder Kaufvertrag) zustande, so ist die Provision bereits am Tage dieses Vertragsabschlusses zahlbar.

 

 

16.  Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z.B. anstatt mit dem Eigentümer, mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.

 

 

Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch uns.

 

 

Dies gilt besonders für den Fall, wenn mit den von uns nachgewiesenen Interessenten, binnen einer Frist von drei Jahren nach Abschluss des ersten von uns vermittelten Vertrages,weitere Geschäfte abgeschlossen werden, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem zuerst erteilten Auftrag oder den weiter erteilten Aufträgen stehen.

 

 

Ein wirtschaftlicher Zusammenhang ist stets gegeben, wenn die durch uns hergestellte Verbindung zu weiteren Verträgen führt, die nach diesen Geschäftsbedingungen uns gegenüber provisionspflichtig sind.

 

 

17.  Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst, ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten, nahe Verwandte, Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen.

 

 

18.  Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.

 

 

19.  Schadensersatzansprüche sind uns gegenüber, mit Ausnahme grob fahrlässigen Handelns, ausgeschlossen. Da wir uns bei allen Angaben auf die Information Dritter stützen müssen, können wir keine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Die Angebote sind freibleibend, da wir keine Gewähr für einen eventuellen Zwischenverkauf übernehmen können.

 

Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung des Maklers Gültigkeit.

 

Gerichtsstand

Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten, München. Daneben gilt auch der allgemeine Gerichtsstand.

 

 

 

 

 

 

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